ELEKTRO FAHREN.
GELD KASSIEREN.
E-Auto-Förderprogramm
Mit staatlicher Förderung und unserer Hilfe ganz entspannt zum E-Auto
Ab 1. Januar 2026 hat die Bundesregierung ein neues Förderprogramm für Elektroautos gestartet, mit dem private Käufer und Leasingnehmer unterstützt werden sollen. Ziel ist es, den Umstieg auf klimafreundliche Elektromobilität zu erleichtern und gleichzeitig Haushalte mit niedrigerem und mittlerem Einkommen gezielt zu entlasten.
Je nach Einkommen, Familiengröße und Fahrzeugtyp können Käufer von batterieelektrischen Fahrzeugen und bestimmten Plug-in-Hybriden* eine staatliche Prämie erhalten — mindestens 1.500 € und bis zu 6.000 € pro Fahrzeug. Die Förderung gilt sowohl für Kauf, Finanzierung als auch Leasing.**
Förderung im Überblick
Förderstruktur der E-Auto Förderung 2026
Alle relevanten Informationen zur Förderstruktur finden Sie hier:
So einfach läuft der Antrag ab
Passendes Neufahrzeug auswählen – wir beraten Sie gerne.
Fahrzeug zulassen (ab 01.01.2026)
Förderantrag online stellen (voraussichtlich ab Mai 2026)
Erforderliche Unterlagen bereitstellen
Förderzusage und Auszahlung erhalten
Auch ohne regulären Steuerbescheid kann die Förderung beantragt werden – z. B. mittels sonstiger Einkommens- oder Renten-Nachweise.
Damit die Förderung gültig bleibt, muss das Fahrzeug mindestens 36 Monate nach Erwerb oder Leasingende gehalten werden.
Elektrisch Fahren - Vorteile, die überzeugen
Geringerer Wartungsaufwand durch weniger Verschleißteile
Deutlich niedrigere Betriebskosten als Benzin/Diesel
Staatliche Förderung von bis zu 6.000 €
Keine direkten CO2-Emissionen
Leise und komfortabler Fahrbetrieb
Moderne Technologien mit intelligenten Assistenzsystemen
Geringerer Wartungsaufwand durch weniger Verschleißteile
Ideal für Stadtverkehr und Kurzstrecken
Unser Leasingbeispiel Hyundai KONA Elektro mit Beispiel-Förderung über 6.000 €
Leasing Angebot
Hyundai KONA Elektro 99 kW (135 PS)
ab 129,- € mtl.
Einmalige Leasingsonderzahlung: 6.000,00 €
Bruttolistenpreis: 38.340,00 €
Überführungskosten: 1.295,00 €
Laufleistung p.a.: 5.000 km
Laufzeit: 24 Monate
Hyundai KONA Elektro 49 kWh Batterie 99kW (135 PS): Energieverbrauch nach WLTP kombiniert: 14,6 kWh/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert: 0 g/km; CO₂-Klasse: A.
Ein unverbindliches Leasingbeispiel der HYUNDAI Finance, ein Geschäftsbereich der Hyundai Allane SE, Dr.-Carl-von-Linde-Straße 2, 82049 Pullach. Verbraucher haben ein gesetzliches Widerrufsrecht. Nach den Leasingbedingungen besteht die Verpflichtung zum Abschluss einer Vollkaskoversicherung. Hyundai KONA Elektro 49 kWh Batterie; einmalige Leasingsonderzahlung 6.000,00 EUR, Laufzeit 24 Monate, Gesamtlaufleistung 10.000 km. Zuzüglich Überführungskosten. Alle Preise inkl. gesetzlicher MwSt. Angebot gültig bis 31.03.2026.
Alle Angaben und Abbildungen sind als unverbindlich zu betrachten und stellen eine annähernde Beschreibung dar. Fahrzeugabbildungen enthalten ggf. aufpreispflichtige Sonderausstattungen.
Unser Leasingbeispiel Hyundai INSTER mit Beispiel-Förderung über 6.000 €
Leasing Angebot
Hyundai INSTER 71 kW (97 PS)
ab 104,- € mtl.
Einmalige Leasingsonderzahlung: 6.000,00 €
Bruttolistenpreis: 24.400,00 €
Überführungskosten: 1.295,00 €
Laufleistung p.a.: 5.000 km
Laufzeit: 48 Monate
Hyundai INSTER Select 42 kWh Batterie 71 kW (97 PS): Energieverbrauch nach WLTP kombiniert: 14,3 kWh/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert: 0 g/km; CO₂-Klasse: A.
Ein unverbindliches Leasingbeispiel der HYUNDAI Finance, ein Geschäftsbereich der Hyundai Allane SE, Dr.-Carl-von-Linde-Straße 2, 82049 Pullach. Verbraucher haben ein gesetzliches Widerrufsrecht. Nach den Leasingbedingungen besteht die Verpflichtung zum Abschluss einer Vollkaskoversicherung. Hyundai KONA Elektro 49 kWh Batterie; einmalige Leasingsonderzahlung 6.000,00 EUR, Laufzeit 48 Monate, Gesamtlaufleistung 20.000 km. Zuzüglich Überführungskosten. Alle Preise inkl. gesetzlicher MwSt. Angebot gültig bis 31.03.2026.
Alle Angaben und Abbildungen sind als unverbindlich zu betrachten und stellen eine annähernde Beschreibung dar. Fahrzeugabbildungen enthalten ggf. aufpreispflichtige Sonderausstattungen.
Modellübersicht
Noch Fragen? - Wir helfen gerne weiter
*Im Zeitraum vom 01.01.2026 bis 30.06.2027 sind Plug-In-Hybride sowie Fahrzeuge mit batterieelektrischem Antrieb und Range-Extender förderfähig, sofern ihre CO₂-Emissionen den Typgenehmigungswert von 60 g CO₂/km nicht überschreiten oder sie eine elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern haben. Ab dem 01.07.2027 plant die Bundesregierung, die Förderung für Plug-In-Hybride und Fahrzeuge mit Range-Extender auf Grundlage der realen CO₂-Emissionen im Fahrbetrieb zu prüfen.
Quelle: https://www.bundesumweltministerium.de/foerderung/fragen-und-antworten-zur-e-auto-foerderung
Alle Angaben zur E-Mobilität-Förderung erfolgen ohne Gewähr. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils gültigen Förderrichtlinien der Bundesregierung. Detaillierte, verbindliche Informationen sowie aktuelle Voraussetzungen, Förderhöhen und Antragsverfahren finden Sie auf der offiziellen Website des Bundesumweltministeriums unter:
https://www.bundesumweltministerium.de/foerderung/ueberblick-foerderung/fragen-und-antworten-zur-e-auto-foerderung